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V1132-25 27. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pagadores

TGSS und INSS gelten aufgrund eigener Rechtspersönlichkeit als zwei verschiedene Lohnzahler

Die Anfragende stellt die Frage, ob die TGSS und das INSS als ein einziger oder zwei Lohnzahler zu betrachten sind, um die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (IRPF) zu bestimmen. Die DGT antwortet, dass es sich aufgrund der eigenen Rechtspersönlichkeit der Organismen um zwei verschiedene Lohnzahler handelt.

Die gestellte Frage

Hinsichtlich der Bestimmung der Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung IRPF-2024 wird nach dem Vorliegen eines oder zweier Zahler gefragt.

Die Entscheidung der DGT

Um das Vorliegen eines oder mehrerer Zahler zu bestimmen, ist die Rechtspersönlichkeit des zahlenden Organs oder der zahlenden Stelle heranzuziehen. Im Falle der öffentlichen Verwaltungen wird zwischen der allgemeinen Staatsverwaltung, den Autonomen Gemeinschaften, der Kommunalverwaltung und den ihnen unterstellten Rechtsträgern mit eigener Rechtspersönlichkeit unterschieden. Da die TGSS und der INSS jeweils über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, verhalten sie sich bei Arbeitsentgelten wie zwei verschiedene Zahler.

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