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Ein Rentner erkundigt sich nach der Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) von Nachzahlungen des Gender-Gap-Zuschlags, die 2024 für vorangegangene Zeiträume gezahlt wurden. Die DGT stellt klar, dass es sich hierbei um Arbeitsentgelt handelt, das den jeweiligen Bezugsjahren mittels ergänzender Steuererklärungen zuzurechnen ist.
Besteuerung der erhaltenen Nachzahlungen in der Einkommensteuer.
El complemento de brecha de género tiene la naturaleza de rendimientos del trabajo. Al percibirse en un periodo distinto al de su exigibilidad por circunstancias no imputables al contribuyente, se aplica la regla especial del artículo 14.2.b) de la Ley del IRPF. Esto implica imputar los importes a los periodos impositivos a los que corresponden, realizando autoliquidaciones complementarias. Dichas autoliquidaciones no están sujetas a la prescripción de cuatro años, ya que el plazo para presentarlas cuenta desde la fecha de percepción.
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