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V1129-25 27. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Überstunden von 2023 sind im Steuerjahr 2023 zu versteuern, auch wenn die Auszahlung erst 2024 erfolgt

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, in welchem Steuerjahr die Vergütung für im Jahr 2023 geleistete Überstunden zu deklarieren ist, wenn die Auszahlung im Januar 2024 erfolgt. Die DGT stellt klar, dass diese dem Jahr zuzurechnen sind, in dem der Anspruch entstanden ist, mithin 2023.

Die gestellte Frage

Zeitliche Zurechnung des erhaltenen Betrags in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Arbeitsentgelte werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem sie fällig werden. Wenn sie aufgrund von Umständen, die dem Steuerpflichtigen nicht zuzurechnen sind, in Zeiträumen erhalten werden, die von ihrer Fälligkeit abweichen, werden sie mittels einer ergänzenden Steuererklärung dem Zeitraum der Fälligkeit zugerechnet. In diesem Fall entspricht die Fälligkeit der Überstunden dem Jahr, in dem sie geleistet wurden, weshalb sie im Jahr 2023 zu versteuern sind.

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