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V1120-16 21. März 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · comunidad de bienes

Gütergemeinschaft von Ehegatten als Steuerpflichtige der MwSt. bei Vermietung von Immobilien als Gewerberäume

Ein Ehepaar im Gütergemeinschaftsverhältnis erkundigt sich, ob sie eine Gütergemeinschaft (comunidad de bienes) gründen müssen, um eine Wohnung als Gewerberäum zu vermieten, und wie die MwSt. zu handhaben ist. Die DGT stellt klar, dass eine Gütergemeinschaft allein durch das Miteigentum besteht und als Steuerpflichtige des Steuerrechts agieren muss.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Verpflichtung zur Gründung einer Gütergemeinschaft zur Durchführung der Vermietung der Immobilie oder die Möglichkeit, die Steuer gemäß den Anteilen der Miteigentümergemeinschaft separat zu erklären. Im Falle einer bestehenden Gütergemeinschaft die Möglichkeit, die von ihr in Rechnung gestellten Beträge mit den von den jeweiligen Ehegatten in ihrer unternehmerischen Tätigkeit getragenen Beträgen im Verhältnis zu ihrer Beteiligung an dieser Gemeinschaft zu verrechnen. Unterwerfung unter die Grunderwerbsteuer und die Steuer auf Rechtsgeschäfte in ihrer Modalität für gesellschaftliche Vorgänge.

Die Entscheidung der DGT

Die Gütergemeinschaft ist ein Steuerpflichtiger im Sinne der Umsatzsteuer, wenn sie als Vermieterin in einer unternehmerischen Tätigkeit auftritt. Diese Gemeinschaft muss die fälligen Beträge mittels Rechnung ausweisen und einziehen. Es ist der Gemeinschaft nicht möglich, die von den Ehegatten in ihren individuellen Tätigkeiten getragenen Beträge abzuziehen, noch können die Ehegatten die Beträge der Gemeinschaft in ihren eigenen Tätigkeiten abziehen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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