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V1116-26 19. Mai 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Arbeitsplatzwechsel kann Steuerbefreiung bei Reinvestition in die selbstgenutzte Wohnung ermöglichen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob ein berufsbedingter Umzug nach Deutschland aufgrund organisatorischer Gründe des Arbeitgebers die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in die selbstgenutzte Wohnung ermöglicht, ohne die dreijährige Haltedauer erfüllt zu haben. Die DGT stellt klar, dass ein Arbeitsplatzwechsel ein Umstand sein kann, der die dreijährige Frist ausnahmsweise unterbrach, sofern der Wohnsitzwechsel notwendig ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob infolge des Umzugs nach Deutschland, durch das Aufgeben des Wohnsitzes in der im Juni 2023 erworbenen Wohnung, die Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Reinvestition in den gewöhnlichen Wohnsitz als nicht erfüllt gelten.

Die Entscheidung der DGT

Damit die Wohnung ohne Erfüllung der dreijährigen Frist als gewöhnlicher Wohnsitz gilt, müssen Umstände vorliegen, die einen Wohnsitzwechsel zwingend erforderlich machen, wie etwa eine berufliche Versetzung. Die Anwendung der Vorschrift erfordert die Feststellung, ob der Wechsel eine Option darstellt oder außerhalb des Willens des Steuerpflichtigen liegt. Die Bewertung, ob der Arbeitsplatzwechsel eine unvorhergesehene und notwendige Umständlichkeit darstellt, ist eine Tatsachenfrage, die in die Zuständigkeit der Steuerverwaltung fällt. Der Steuerpflichtige muss die Notwendigkeit des Wechsels gegenüber den Verwaltungs- und Prüfungsbehörden ausreichend begründen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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