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V1113-25 26. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimiento del capital mobiliario

Dividenden unterliegen der Besteuerung als Einkünfte aus beweglichem Kapital; Aktienverkäufe als Veräußerungsgewinne

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Investitionen in Aktien als Veräußerungsgewinn oder als Einkünfte aus beweglichem Kapital zu besteuern sind. Die DGT stellt klar, dass Dividenden als Einkünfte aus beweglichem Kapital gelten, während die Übertragung von Aktien Gewinne oder Verluste aus Veräußerungsgeschäften generiert.

Die gestellte Frage

Ob die Erträge aus dieser Tätigkeit der Anlage in Aktien als Veräußerungsgewinn oder als Einkünfte aus beweglichem Kapital in der Einkommensteuer für natürliche Personen zu versteuern sind.

Die Entscheidung der DGT

Die erhaltenen Dividenden gelten gemäß Artikel 25.1.a) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) als Einkünfte aus beweglichem Kapital. Andererseits generiert die Übertragung von Aktien gemäß Artikel 33.1 des LIRPF einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust, da sie eine Veränderung des Wertes und der Zusammensetzung des Vermögens bewirkt. Die Höhe dieses Gewinns oder Verlusts wird durch die Differenz zwischen den Anschaffungs- und Veräußerungswerten ermittelt.

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