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V1110-25 25. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · subrogación empresarial

Keine Annahme mehrerer Arbeitgeber bei Betriebsübergang zur Bestimmung der Einkommensteuer-Deklarationspflicht

Ein Reinigungskraft fragt an, ob nach einem Betriebsübergang im Jahr 2024 die Einkommensteuer (IRPF) deklariert werden muss, da zwei Unternehmen als Zahler auftreten. Die DGT stellt klar, dass der neue Arbeitgeber aufgrund des Betriebsübergangs rechtlich als derselbe Arbeitgeber gilt und somit nicht mehr als ein Zahler vorliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zur Bestimmung der Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 (IRPF-2024) bezieht sich die Frage auf die maßgebliche Grenze dieser Verpflichtung.

Die Entscheidung der DGT

In Fällen der Betriebsübertragung behält der Erwerber die Eigenschaft desselben Arbeitgebers für die Bestimmung des anzuwendenden Abzugssatzes bei. Daher liegt keine Existenz von mehr als einem Zahler für die Grenze der Erklärungspflicht vor. Die anwendbare Grenze beträgt 22.000 Euro pro Jahr für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

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