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V1108-18 27. April 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · inversión del sujeto pasivo

Der Reverse-Charge-Mechanismus ist anwendbar auf den Kauf von Mobiltelefonen zur unentgeltlichen Abgabe, mit Nuancen bei der Vorsteuerabzugsberechtigung der MwSt.

Ein Unternehmen, das Mobiltelefone weiterverkauft und einige davon kostenlos als Kundenakquise verschenkt, fragt nach der Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens und dem Vorsteuerabzug. Die DGT stellt klar, dass die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers anwendbar ist, sofern der Erwerber ein Wiederverkäufer ist, und dass der Vorsteuerabzug unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Anwendung der Reverse-Charge-Regelung bei den Erwerben jener Telefone korrekt ist, die anschließend unentgeltlich abgegeben werden. Abziehbarkeit der im Rahmen des Erwerbs dieser Telefone angefallenen Umsatzsteuerbeträge.

Die Entscheidung der DGT

La inversión del sujeto pasivo se aplica en la entrega de teléfonos móviles cuando el adquirente es un empresario o profesional revendedor. Las cuotas soportadas en la adquisición de estos móviles son deducibles, incluso si se entregan gratuitamente, siempre que se cumplan los requisitos de los artículos 92 y siguientes de la Ley del IVA. La entrega gratuita posterior se considera autoconsumo y está sujeta al impuesto.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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