Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1103-25 25. Juni 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancias y pérdidas patrimoniales

Verlust des Vermögenswerts durch eine geerbte Forderung bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 14.2 Buchst. k) EStG

Der Anfragende erkundigt sich, ob der Eigentumswechsel einer Forderung in einer Insolvenzverwaltung einen Vermögensverlust rechtfertigt. Die DGT stellt klar, dass der Verlust dann anzusetzen ist, wenn die Voraussetzungen des Artikels 14.2 Buchstabe k) des Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF) erfüllt sind, wie etwa der Abschluss des Insolvenzverfahrens ohne Befriedigung der Forderung.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Wechsel der Inhaberschaft der Forderung durch die Insolvenzverwaltung ausreicht, um den Vermögensverlust zu rechtfertigen.

Die Entscheidung der DGT

Der Zahlungsverzug eines Schuldners führt nicht automatisch zu einem Vermögensverlust. Im Rahmen von Insolvenzverfahren wird der Verlust zugerechnet, wenn eine der Umstände des Artikels 14.2 Buchstabe k) des Einkommensteuergesetzes vorliegt, wie etwa der Abschluss des Insolvenzverfahrens durch die Verwertung von Vermögenswerten ohne Befriedigung der Forderung. Die Inhaberschaft der Forderung kann durch eine Bescheinigung der Insolvenzverwaltung oder durch im Recht zugelassene Beweismittel nachgewiesen werden.

Kostenloses Erstgespräch buchen