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Der Anfragende erkundigt sich nach dem maßgeblichen Prozentsatz für einen Steuerabzug bei einer Investition im Dezember 2022 nach der Reform des Start-up-Gesetzes. Die DGT stellt klar, dass die neuen Prozentsätze und Bemessungsgrundlagen trotz der Veröffentlichung des Gesetzes im Dezember 2022 erst ab dem 1. Januar 2023 wirksam werden.
Cuestión planteada Porcentaje de deducción que resulta aplicable a raíz de la modificación de la deducción introducida por la Ley 28/2022, de 21 de diciembre, de fomento del ecosistema de las empresas emergentes.
Para las inversiones formalizadas en diciembre de 2022, el porcentaje de deducción por inversión en empresas de nueva o reciente creación es del 30% y la base máxima es de 60.000 euros anuales. Esto se debe a que la Ley 28/2022 establece que las modificaciones en el IRPF tendrán efectos a partir del 1 de enero de 2023. Por tanto, la inversión del consultante debe tributar con la normativa anterior en el periodo impositivo 2022.
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