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Es wird angefragt, ob ein ONCE-Gewinn von 35.000 € im Abschnitt für Spiele und Verlosungen ohne Werbezweck anzugeben ist. Die DGT antwortet, dass dieser, da er unter 40.000 € liegt, nicht in die Bemessungsgrundlage der Steuer einfließt.
Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob es notwendig ist, einen im Jahr 2022 erhaltenen ONCE-Gewinn in Höhe von 35.000 € im Abschnitt anzugeben: "Gewinne aus der Teilnahme an Spielen, Verlosungen oder Zufallskombinationen ohne Werbezweck".
ONCE-Gewinne unterliegen einer Sondersteuer. Gewinne, deren Gesamtbetrag jedoch gleich oder niedriger als 40.000 Euro ist, sind von dieser Steuer befreit. Da sie nicht der Steuer unterliegen, werden diese Gewinne nicht in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einbezogen und müssen nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.
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