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V1040-22 9. Mai 2022 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · expediente de dominio

Grundbuchverfahren unterliegt der ITPAJD, falls die vorherige Übertragung nicht nachgewiesen wird

Anfragende, die eine nicht im Grundbuch eingetragene Immobilie erworben haben, beabsichtigen, ein notarielles Grundbuchverfahren (expediente de dominio) einzuleiten. Es wird angefragt, ob dieser Vorgang der ITPAJD unterliegt, nachdem die Grunderwerbsteuer für den Kaufvertrag bereits entrichtet wurde.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob das Dokument, welches das Eigentumsverfahren abschließt, nach Entrichtung der Grunderwerbsteuer und Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte für den Erwerb der Immobilie als eine steuerpflichtige Vermögensübertragung eingestuft wird, oder ob es gemäß Artikel 7.2.C) des Königlichen Legislativdekrets 1/1993, mit dem der konsolidierte Text des Gesetzes über die Grunderwerbsteuer und die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte verabschiedet wurde, nicht steuerpflichtig oder befreit wäre.

Die Entscheidung der DGT

Das Eigentumsverfahren stellt für sich genommen einen steuerpflichtigen Tatbestand dar, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Steuer oder die Befreiung für die Übertragung, deren Titel ersetzt wird, entrichtet wurde. In diesem Fall ist der durchgeführte Kaufvertrag nicht die Übertragung, der der Titel fehlt, da die Urkunde ein gültiger Titel ist. Das Eigentumsverfahren dient dazu, das Fehlen eines Titels bei vorangegangenen Übertragungen zu ersetzen, um die Eintragung zu ermöglichen, weshalb die Veranlagung der vorangegangenen Übertragung unabhängig von der für den aktuellen Kaufvertrag gezahlten ist.

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