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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er aufgrund eines Rentenbezugs von 16.000 Euro und eines Veräußerungsgewinns von 2 Euro zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Die DGT stellt klar, dass keine Deklarationspflicht besteht, sofern die Grenze von 14.000 Euro (bei mehreren Zahlern) oder andere spezifische Tatbestände nicht erfüllt sind.
Cuestión planteada Con los datos anteriores se pregunta si está obligado a presentar la declaración del IRPF en 2019.
No existe obligación de presentar la declaración si las rentas son exclusivamente rendimientos del trabajo y ganancias patrimoniales sometidas a retención, siempre que no se aplique el límite de 14.000 euros del apartado 3 del artículo 96. En este caso, al percibir 16.000 euros de pensión y 2 euros de ganancia patrimonial, no habría obligación de declarar siempre que no concurran los supuestos que reducen el límite de exención a 14.000 euros.
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