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V1018-23 25. April 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · no sujeción

Die Übertragung einer Geschäftseinheit für Zahlungsmittel unterliegt nicht der MwSt., wenn sie eine autonome wirtschaftliche Einheit bildet

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Abspaltung und Einbringung seiner Geschäftseinheit für Zahlungsmittel in eine andere Gesellschaft der Gruppe der MwSt. unterliegt. Die DGT antwortet, dass die Transaktion nicht steuerpflichtig ist, da sie die Anforderungen für die Übertragung einer autonomen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Steuerpflicht der Umsatzsteuer durch die Übertragung dieses Geschäfts.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung einer Gesamtheit von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern unterliegt nicht der MwSt., wenn sie eine autonome wirtschaftliche Einheit bildet, die in der Lage ist, eine Tätigkeit mit eigenen Mitteln am Sitz des Übertragers auszuüben. Es ist nicht erforderlich, die gemeinsame Geschäftsführungs- und Verwaltungsstruktur der Gruppe zu übertragen, sofern die für den autonomen Betrieb der Tätigkeit erforderlichen personellen und materiellen Mittel übertragen werden. Der Erwerber tritt hinsichtlich der Steuerabzüge in die Position des Übertragers ein.

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