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Eine in Spanien ansässige Person erkundigt sich, ob sie aufgrund einer ausländischen Rente zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Die DGT stellt klar, dass die Grenze für die Nichtabgabepflicht bei 11.200 Euro pro Jahr liegt, sofern diese Rente die einzige Einkunftsquelle darstellt und der Zahler nicht zur Quellensteuer verpflichtet ist.
Cuestión planteada Indicación de los límites existentes de la obligatoriedad de presentar declaración por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Los residentes en España tributan por su renta mundial. Si los únicos rendimientos del trabajo provienen de una pensión extranjera y el pagador no tiene obligación de retener, el límite para no estar obligado a presentar declaración es de 11.200 euros anuales. Este límite de 22.000 euros se reduce a 11.200 euros cuando el pagador no está obligado a retener según la normativa.
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