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V1004-14 9. April 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Einbringung eines Sonderguts in die Zugewinngemeinschaft führt zu einem Vermögenszuwachs oder -verlust

Ein Miteigentümer löst eine Miteigentümergemeinschaft auf, indem er die Immobilie durch finanzielle Abfindung erhält, und bringt diese anschließend in seine Zugewinngemeinschaft ein. Die DGT stellt fest, dass die Auflösung der Miteigentümergemeinschaft keinen Gewinn generiert, wenn der entsprechende Anteil zugewiesen wird, die Einbringung in die Zugewinngemeinschaft jedoch eine Vermögensveränderung darstellt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob ein Vermögenszuwachs oder ein Vermögensverlust in der Einkommensteuer entsteht und, falls ja, wie die Anschaffungswerte und Anschaffungsdaten lauten würden.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung einer Miteigentengemeinschaft stellt keine Vermögensänderung dar, wenn die Zuteilung dem Eigentumsanteil entspricht und die ursprünglichen Anschaffungswerte und Anschaffungsdaten beibehalten werden. Die Einbringung eines Alleineigentums in die Gütergemeinschaft stellt jedoch eine Änderung dar, die einen Vermögenszuwachs oder einen Vermögensverlust auslöst. In diesem Fall gilt die Übertragung nur für den Teil, der dem Ehegatten zusteht (50 %). Die Immobilie hat je nach geerbtem Prozentsatz und zugeteiltem Prozentsatz zwei Anschaffungswerte und zwei unterschiedliche Anschaffungsdaten.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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