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Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Steuerbefreiung für Verpackungen von Medizinprodukten, die importiert oder im Rahmen von innergemeinschaftlichen Erwerben erworben werden. Die DGT antwortet, dass Verpackungen für Medizinprodukte befreit sind, wenn sie die Anforderungen des Gesetzes und der Gesundheitsvorschriften erfüllen oder wenn das Gewicht des nicht recycelten Kunststoffs 5 kg pro Monat nicht überschreitet.
Gestellte Frage - Befreiung von Teilen und Zubehör von Medizinprodukten
Der Import oder der innergemeinschaftliche Erwerb von Verpackungen für Medizinprodukte ist befreit, wenn die Produkte die Definition eines Medizinprodukts und die Anforderungen des Königlichen Dekrets 1591/2009 erfüllen. Die Befreiung kann nicht angewendet werden, wenn Zubehör oder Teile nicht als Medizinprodukte gelten. Alternativ kann die Befreiung angewendet werden, wenn das Gesamtgewicht des nicht recycelten Kunststoffs in den Verpackungen einen Monat lang 5 Kilogramm nicht überschreitet.
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