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Ein Anfragender erkundigt sich, ob Investitionen in ausländischen Crowdlending-Plattformen (partizipative Finanzierung) über das Formular 720 zu melden sind. Die DGT stellt klar, dass für Darlehen keine Meldepflicht besteht, sofern diese keine Wertpapiere darstellen; hingegen besteht eine Meldepflicht für nicht investierte Gelder auf dem Omnibuskonto.
Aufgeworfene Frage: Verpflichtung zur Einreichung des Formulars 720.
Die Übertragung von Eigenkapital wird nur in Formular 720 angegeben, wenn sie durch repräsentative Wertpapiere instrumentalisiert ist. Wenn die Beteiligung an den Plattformdarlehen nicht durch Wertpapiere repräsentiert wird, besteht keine Verpflichtung zur Angabe dieser Beträge. Beträge bei der ausländischen Einheit, die nicht in Darlehen investiert sind, müssen jedoch als Auslandskonten angegeben werden, es sei sich, dass sie 50.000 Euro nicht überschreiten.
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