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Ein niederländischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er nach seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden einer spanischen Gesellschaft die Sonderregelung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung dieser Regelung ein Kausalzusammenhang zwischen dem Umzug nach Spanien und der Übernahme der Funktion als Geschäftsführer bestehen muss.
Cuestión planteada Si le resulta de aplicación el régimen fiscal especial previsto en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y, principalmente, como consecuencia del inicio de sus funciones como consejero de la sociedad española.
Para aplicar el régimen especial del artículo 93.1.b).2º de la LIRPF, el desplazamiento a España debe producirse como consecuencia de la adquisición de la condición de administrador. Si el desplazamiento se debe a la asunción de más funciones en un cargo ya existente, no se cumple el requisito de causalidad. La existencia de dicha relación de causalidad es una cuestión de hecho que debe acreditarse con medios de prueba válidos.
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