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V0981-16 14. März 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Anforderungen an die Sonderregelung für Sacheinlagen: Mindestbeteiligung und wirtschaftliche Gründe

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen mehrerer Unternehmen in eine neue Holdinggesellschaft unter die Sonderregelung des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe und den ununterbrochenen Besitz erfüllt sind und die Transaktion auf wirtschaftlich begründeten Gründen beruht, statt lediglich steuerliche Zwecke zu verfolgen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die beschriebene Transaktion unter das Sondersteuerregime des Kapitels VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes 27/2014 vom 27. November fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Sacheinlagen anzuwenden, müssen die Beteiligungen mindestens 5 % des Eigenkapitals des Unternehmens ausmachen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein. Nach der Einlage muss der Einbringer eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital des empfangenden Unternehmens halten. Die Transaktion darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten beruhen. Wenn der Hauptzweck die spätere Übertragung der Beteiligungen ist, erfüllt die Transaktion möglicherweise nicht die Anforderung gültiger wirtschaftlicher Gründe.

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