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V0978-26 5. Mai 2026 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · actividad económica

Immobilienvermietung als wirtschaftliche Tätigkeit nur bei Beschäftigung mindestens eines Vollzeitmitarbeiters

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine Tätigkeit der Vermietung von Wohnungen und Gewerbeflächen als wirtschaftliche Tätigkeit gilt und ob er diesen Geschäftszweig unter Wahrung der steuerlichen Neutralität in eine Gesellschaft einbringen kann. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung nur dann als wirtschaftliche Tätigkeit gilt, wenn die Voraussetzung der Beschäftigung eines Arbeitnehmers mit Arbeitsvertrag in Vollzeit erfüllt ist. Zudem kann die Einbringung in eine Gesellschaft unter dem Sonderregime der steuerlichen Neutralität erfolgen, sofern die Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1) Si la actividad de arrendamiento de inmuebles que actualmente desarrolla cumple los requisitos previstos en el artículo 27.2 de la Ley 35/2006 del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, para su consideración como actividad económica.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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