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V0970-20 21. April 2020 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · trust

Einbringung von Vermögenswerten in einen Trust ist in Spanien steuerneutral; spätere Übertragungen unterliegen der Schenkungsteuer

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach den steuerlichen Folgen der Einbringung von Vermögenswerten in einen Trust. Die DGT stellt klar, dass die Rechtsfigur des Trusts in Spanien nicht anerkannt wird, weshalb die Beziehungen als direkte Rechtsverhältnisse zwischen dem Einbringer und dem Begünstigten betrachtet werden.

Die gestellte Frage

Erste aufgeworfene Frage: Ob die durch den "Settlor" mittels der Treuhandurkunde vorgenommenen Einbringungen von Vermögenswerten in den "Trust" für den Steuerpflichtigen in spanischer Steuer Hinsicht keine Wirkung hätten.

Die Entscheidung der DGT

Aufgrund der mangelnden rechtlichen Anerkennung des Trusts findet die steuerliche Transparenz Anwendung, wobei die Übertragungen von Vermögenswerten oder Erträgen als direkt zwischen dem Settlor und dem Begünstigten vorgenommen betrachtet werden. Schenkungen unter Lebenden oder Übertragungen von Todes wegen dieser Vermögenswerte unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Einbringer behält das Eigentum an den eingebrachten Vermögenswerten, da die Errichtung des Trusts keine rechtliche Wirkung entfaltet.

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