Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0964-23 20. April 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · intereses de demora

Verzugszinsen für die Rückerstattung unrechtmäßiger Steuerzahlungen werden als Kapitalertrag in der allgemeinen Bemessungsgrundlage besteuert

Die Steuerzahlerin fragt, wie die erhaltenen Verzugszinsen aus der Rückerstattung einer unrechtmäßigen Einkommensteuerzahlung (IRPF) zu versteuern sind. Die DGT antwortet, dass diese Zinsen nach der Änderung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs einen Kapitalertrag darstellen, der in die allgemeine Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der genannten Zinsen im Rahmen der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Von der Steuerbehörde gezahlte Verzugszinsen für die Rückerstattung unrechtmäßiger Steuerzahlungen unterliegen der Einkommensteuer (IRPF) als Kapitalertrag. Da sie nicht aus der Veräußerung von Vermögenswerten resultieren, werden sie in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbezogen. Die Quantifizierung dieses Ertrags entspricht dem vollständig erhaltenen Betrag, weshalb entstandene Verteidigungs- oder Vertretungskosten nicht abzugsfähig sind.

E-Mail
Kontakt