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Ein polnischer Ingenieur, der von Spanien aus für ein britisches Unternehmen arbeitet, erkundigt sich nach der Frage, ob das Unternehmen eine Betriebsstätte hat und wie er sowie das Unternehmen zu besteuern sind. Die DGT stellt klar, dass die Gesellschaft in Spanien ansässig ist, wenn ihre Leitung und Kontrolle von hier aus ausgeübt werden, und analysiert zudem die Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen.
Cuestión planteada El consultante realiza las siguientes preguntas:
Una entidad es residente en España si tiene su sede de dirección efectiva en el territorio, entendida como el lugar donde se toman las decisiones comerciales y de gestión clave. En caso de conflicto de residencia entre España y el Reino Unido, se aplicará el Convenio para evitar la doble imposición. Para la persona física, la residencia se determina por la permanencia de más de 183 días, el centro de intereses económicos o la residencia de su familia.
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