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V0952-25 3. Juni 2025 · SG de Tributos Kriterium gültig
IVA · modelo 347

Meldepflicht im Formular 347 über Transaktionen mit Dritten gemäß wirtschaftlicher Tätigkeit und gesetzlichen Schwellenwerten

Eine als Projektleiterin agierende Stiftung fragt an, ob sie im Formular 347 die gesamte erhaltene Förderung oder nur ihren Anteil angeben muss. Die DGT stellt klar, dass nicht rückzahlbare öffentliche Zuschüsse anzugeben sind, sofern sie im Zusammenhang mit der unternehmerischen oder gewerblichen Tätigkeit stehen und den Schwellenwert von 3.005,06 Euro pro Jahr und öffentliche Verwaltung überschreiten.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob die von der Stiftung erhaltene Zuwendung in Formular 347 in voller Höhe anzugeben ist, da sie 3.005,06 Euro übersteigt, oder ob sie im Gegenteil nur den Anteil angeben muss, der der Stiftung entsprechend ihrer Beteiligung zusteht.

Die Entscheidung der DGT

Deben incluirse en la declaración anual de operaciones con terceras personas las subvenciones públicas recibidas si no son reintegrables y se han percibido en relación con la actividad empresarial o profesional. Asimismo, es necesario que el importe anual procedente de cada Administración Pública supere la cifra de 3.005,06 euros.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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