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V0946-23 20. April 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo por descendientes

Eltern können den Mindestbetrag pro behindertem Abkömmling anwenden, wenn die Einkommens- und Zusammenlebensgrenzen eingehalten werden

Eltern fragen an, ob sie den Mindestbetrag für ihr über 25-jähriges Kind mit Behinderung geltend machen können, da dieses Einkünfte aus einem Praktikumsvertrag hatte. Die DGT erläutert, dass für die Anwendung dieses Mindestbetrags das Kind nicht mehr als 8.000 Euro an jährlichem Nettoeinkommen erzielen darf und keine Steuererklärung mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgeben darf.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Entwurf korrekt ist und ob sie den Mindestbetrag für Abkömmlinge für ihr Kind anwenden können oder ob sie im Gegenteil keinen Anspruch auf die Anwendung dieses Mindestbetrags haben.

Die Entscheidung der DGT

Um den Mindestbetrag für Abkömmlinge anzuwenden, muss das Kind mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben und darf keine jährlichen Einkünfte (ausgenommen steuerfreie Einkünfte) von mehr als 8.000 Euro haben. Zudem darf es keine Einkommensteuererklärung (IRPF) mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgeben. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, haben beide Elternteile Anspruch auf den Mindestbetrag, wobei der Betrag zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Das Nettoarbeitsentgelt zur Berechnung der Grenze von 8.000 Euro ist das in Artikel 19 des LIRPF definierte Entgelt nach Anwendung der Ermäßigung gemäß Artikel 18 und der abzugsfähigen Kosten.

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