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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz für das Jahr 2021 nach Abschluss eines Studiums und einer Erwerbstätigkeit in Spanien. Die DGT erläutert, dass der Wohnsitz entweder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen oder durch den Sitz der wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien begründet wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass etwaige Konflikte mit Ungarn über das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu lösen sind.
Cuestión planteada Residencia fiscal del consultante en el año 2021.
La residencia fiscal en España se determina por la permanencia más de 183 días en el año natural o por radicar en el país el núcleo principal de actividades o intereses económicos. Si concurren criterios de residencia en España y en otro Estado, el conflicto se resolverá según las reglas del Convenio de Doble Imposición aplicable. En caso de ser residente en España, tributará por su renta mundial; si es residente en el otro Estado, solo por las rentas de fuente española.
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