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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Reinvestitionsbefreiung beim Verkauf einer Immobilie anwenden kann, die zuvor sein Hauptwohnsitz war, nun aber vermietet wird. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung der Befreiung die veräußerte Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs oder an einem beliebigen Tag in den zwei vorangegangenen Jahren als Hauptwohnsitz gedient haben muss.
Cuestión planteada En caso de que procediese a la venta de alguno de dichos inmuebles, si podría aplicar la exención fiscal correspondiente por reinversión en la nueva vivienda.
Para que la ganancia patrimonial por la venta de una vivienda esté exenta, esta debe ser la vivienda habitual del contribuyente en el momento de la transmisión o haberlo sido en cualquier día de los dos años anteriores. Si la vivienda dejó de ser habitual hace más de dos años, no se cumple el requisito del artículo 41 bis.3 del RIRPF. La exención solo será posible si la vivienda que se transmite (en este caso la de Málaga) cumple con el requisito de haber sido habitual en el plazo de dos años previos a su venta.
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