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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er seine Steuererklärung für 2022 korrigieren kann, um die Ermäßigung für Einkünfte mit einem Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren nicht anzuwenden, um diese stattdessen im Jahr 2026 geltend zu machen. Die DGT stellt klar, dass eine ergänzende Steuererklärung zur Korrektur dieser Ermäßigung zulässig ist, sofern dies vor dem Ablauf der Verjährungsfrist für das Steuerjahr 2022 geschieht.
Cuestión planteada Posibilidad de presentar una declaración complementaria correspondiente al período impositivo 2022 para poder así aplicarse la reducción del 30 por ciento a los rendimientos del trabajo que perciba con posterioridad.
La reducción del artículo 18.2 de la LIRPF es de aplicación potestativa. El contribuyente puede presentar una declaración complementaria para corregir la reducción aplicada en 2022, siempre que se presente antes de la finalización del plazo de prescripción (30 de junio de 2027). No obstante, una vez ejercida la opción en 2026, no se podrá rectificar dicha elección fuera del periodo reglamentario de declaración de ese año.
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