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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in den Hauptwohnsitz in Anspruch genommen werden kann, wenn er ein Haus verkauft, in dem er bis 2015 gelebt hat, und 2025 eine neue Immobilie erwirbt. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, da die verkaufte Immobilie die Voraussetzung nicht erfüllt, zum Zeitpunkt der Übertragung oder in den zwei vorangegangenen Jahren der Hauptwohnsitz gewesen zu sein.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la exención por reinversión en vivienda habitual.
Para la exención por reinversión, la vivienda debe ser habitual tanto la transmitida como la adquirida. La vivienda transmitida debe ser la residencia habitual en el momento de la venta o haberlo sido en los dos años anteriores. En este caso, al haber dejado de residir en la vivienda en 2015, no se cumple el requisito de habitualidad para la transmisión.
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