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V0921-22 28. April 2022 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · parentesco por afinidad

Schenkung durch die Tante des Ehegatten gilt als Verwandtschaft in gerader Linie des dritten Grades (Gruppe III)

Eine Person erkundigt sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur Tante ihres Ehemannes im Hinblick auf eine Geldschenkung und dem anzuwendenden Koeffizienten. Die DGT stellt fest, dass eine Verwandtschaft durch Verschwägerung dritten Grades vorliegt, wodurch der Beschenkte der Gruppe III zugeordnet wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Verwandtschaftsgrad der Anfragenden mit der Schenkerin und anzuwendender Multiplikator.

Die Entscheidung der DGT

Die Verwandtschaft durch Verschwägerung wird erworben, indem man ein Blutsverwandter des Ehegatten ist. In diesem Fall ist die Anfragende eine Verschwägerte in der dritten Seitenlinie der Schenkerin. Daher gehört sie zur Gruppe III, und der in Artikel 22 des LISD für diese Gruppe vorgesehene Multiplikator ist anzuwenden.

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