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Eine in Spanien ansässige Pflegekraft erkundigt sich, ob Einkünfte aus einer Tätigkeit in Irland über eine irische Agentur steuerfrei sind. Die DGT bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.
Cuestión planteada
Los rendimientos del trabajo realizados en el extranjero están exentos en el IRPF si se prestan para una entidad no residente y el país donde se trabaja tiene un impuesto análogo y convenio de intercambio de información con España. Para que el trabajo se considere realizado en el extranjero, debe haber desplazamiento del trabajador y el centro de trabajo debe ubicarse fuera de España. La exención tiene un límite de 60.100 euros anuales.
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