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V0916-24 25. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Der durch den Abschluss des Insolvenzverfahrens von Afinsa entstandene Kapitalverlust kann im Steuerjahr 2023 steuerlich geltend gemacht werden

Der Steuerpflichtige fragt, ob die Situation der Afinsa Bienes Tangibles S.A. nach ihrem Insolvenzverfahren als Kapitalverlust geltend gemacht werden kann. Das Finanzamt antwortet, dass bei Abschluss des Insolvenzverfahrens durch die Liquidation von Vermögenswerten ohne Befriedigung der Forderung ein Kapitalverlust entsteht, der dem Steuerjahr 2023 zuzurechnen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: "Ob ich in der in diesem Jahr 2024 einzureichenden Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 den bei Afinsa entstandenen Kapitalverlust absetzen kann, wie es bei Forum Filatélico der Fall ist."

Die Entscheidung der DGT

Der Zahlungsausfall eines Schuldners begründet nicht automatisch einen Kapitalverlust allein durch das Bestehen eines Forderungsrechts. Der Verlust aus fälligen und nicht eingetriebenen Forderungen ist jedoch zuzurechnen, wenn das Insolvenzverfahren ohne Befriedigung der Forderung abgeschlossen wird, es sei denn, der Abschluss erfolgt aufgrund spezifischer Liquidationsgründe. In diesem Fall ermöglicht der Beschluss über den Abschluss des Insolvenzverfahrens die Berücksichtigung des Verlusts im Veranlagungszeitraum 2023.

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