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Es wurde angefragt, ob die Verlegung des Sitzes zweier luxemburgischer Gesellschaften nach Spanien eine Steuerpflicht auslöst und ob die anschließende Einbringung ihrer Anteile in eine spanische Gesellschaft unter das Sonderregime fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die Sitzverlegung keine Einkünfte generiert und die Einbringung die Voraussetzungen für das Sonderregime erfüllt, sofern triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen.
Cuestión planteada 1º) Si el traslado de domicilio de las sociedades luxemburguesas, S y E, originan algún tipo de tributación a los efectos del Impuesto sobre Sociedades.
El traslado de domicilio social de una entidad extranjera a España supone la obtención de la residencia fiscal, pero no determina la generación de rentas para la base imponible del IS ni del IRNR. La aportación no dineraria de participaciones sociales puede acogerse al régimen especial del artículo 87 de la LIS si se cumplen los requisitos de participación y tenencia. Para aplicar dicho régimen, la operación debe responder a motivos económicos válidos y no tener como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal.
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