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V0901-26 23. April 2026 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Steuerlicher Wohnsitz bestimmt sich durch physische Präsenz oder wirtschaftlichen Mittelpunkt, unabhängig von Immunitäten

Ein Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs in den Niederlanden erkundigt sich, ob er nach dem Ausscheiden aus dem europäischen Beamtenstatus weiterhin seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat. Die DGT stellt klar, dass die Immunitäten des Gerichtshofs die Ansässigkeit nicht regeln und diese nach den Kriterien des LIRPF oder dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden bestimmt wird.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

La residencia fiscal se establece conforme a la LIRPF mediante los criterios de permanencia superior a 183 días o la ubicación del núcleo de actividades e intereses económicos. El artículo 16 del APIC no establece disposiciones sobre la residencia, por lo que se aplica la normativa interna. En caso de conflicto de residencia con los Países Bajos, se aplicarán las reglas de desempate del Convenio para evitar la doble imposición.

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