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V0900-24 23. April 2024 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · ejecución de obra

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % bei Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten an Wohngebäuden unter bestimmten Voraussetzungen

Ein Verband erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für Bauarbeiten in seinen sozialen Betreuungszentren. Die DGT stellt klar, dass ein Satz von 10 % gilt, sofern die Arbeiten als Sanierung von Gebäuden eingestuft werden, die hauptsächlich als Wohnraum dienen, oder wenn es sich um Renovierungen bzw. Reparaturen handelt, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Hinsichtlich der Mehrwertsteuer der anzuwendende Steuersatz für die Ausführung von Bauleistungen.

Die Entscheidung der DGT

Rehabilitierungsmaßnahmen an Gebäuden, die hauptsächlich zu Wohnzwecken dienen (mehr als 50 % der Fläche), werden mit 10 % besteuert, wenn direkte Verträge zwischen dem Bauträger und dem Bauunternehmer abgeschlossen werden. Andererseits werden Renovierungs- und Reparaturarbeiten in Wohnungen mit 10 % besteuert, wenn der Empfänger eine natürliche Person oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist, das Gebäude mindestens zwei Jahre alt ist und die Materialkosten 40 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten. Wird diese Materialgrenze überschritten, findet der allgemeine Steuersatz von 21 % Anwendung.

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