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V0883-15 23. März 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportaciones no dinerarias

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der Beteiligungs- und wirtschaftlichen Voraussetzungen

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen eines Agrarunternehmens in eine andere Gesellschaft unter das Sonderregime für Sacheinlagen fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, den ununterbrochenen Besitz sowie die Vorliegen triftiger wirtschaftlicher Gründe erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob die beschriebene Transaktion unter das steuerliche Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung für Sacheinlagen anzuwenden, muss die begünstigte Einheit in Spanien ansässig sein oder eine Betriebsstätte unterhalten. Der Einbringer muss die Anteile im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten haben und nach der Transaktion eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital der Einheit halten. Zudem muss die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär der Erlangung eines Steuervorteils dienen. Sofern die Anforderungen des Artikels 21 des LIS erfüllt sind, kann die Dividendenbefreiung angewandt werden.

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