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Ein andorranisches Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seiner Mitarbeiter, die täglich zu einer Betriebsstätte nach Spanien pendeln. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass nicht in Spanien ansässige Arbeitnehmer ihre Einkünfte nur dann ausschließlich in Andorra versteuern können, wenn drei kumulative Bedingungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer, des Arbeitgebers und der Last der Vergütung erfüllt sind.
Cuestión planteada Se plantea en qué país son residentes fiscales los trabajadores y en segundo lugar, si de ser residentes fiscales en Andorra, les es de aplicación el artículo 14 del Convenio Hispano - Andorrano para que tribute la renta en España.
Si los trabajadores no son residentes fiscales en España, tributarán por el IRNR por las rentas de fuente española. No obstante, según el Convenio Hispano-Andorrano, las rentas podrán gravarse exclusivamente en Andorra si se cumplen tres requisitos: la permanencia en España no supera los 183 días en doce meses, el pagador es un empleador no residente y las remuneraciones no las soporta un establecimiento permanente en España. En el caso planteado, si el coste de los trabajadores no se repercute al establecimiento permanente, la renta será gravable solo en Andorra.
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