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Eine gemeinnützige religiöse Organisation erkundigt sich, ob sie bei der Vermietung von Wohnraum zu unentgeltlicher Überlassung an Personen mit internationalem Schutzstatus Quellensteuer einbehalten muss. Die DGT stellt fest, dass die Verpflichtung zum Einbehalt von 19 % auf diese Einkünfte besteht.
Cuestión planteada Si la Entidad está obligada a practicar retención sobre los rendimientos correspondientes al citado arrendamiento.
Las personas jurídicas están obligadas a retener cuando satisfagan rentas de arrendamiento de inmuebles urbanos. No se aplica la exoneración de arrendamiento de vivienda por empresas para sus empleados, ya que la norma es delimitada y no se extiende a otros supuestos. La entidad debe aplicar la retención del 19% conforme al Reglamento del IRPF.
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