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V0864-21 13. April 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen für Mobilfunkantennen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig sowie unterliegt der MwSt.

Es wird die steuerliche Behandlung der Verpachtung von landwirtschaftlichem Grundbesitz zur Errichtung von Telekommunikationsantennen erörtert. Die DGT stellt fest, dass die Einkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (IRPF) zu behandeln sind, da die Fläche nicht mehr der landwirtschaftlichen Tätigkeit dient. Zudem unterliegt der Vorgang der Umsatzsteuer, da die Befreiung für landwirtschaftliche Zwecke nicht anwendbar ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird um Auskunft über die Besteuerung dieser Miete durch die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer gebeten.

Die Entscheidung der DGT

In der Einkommensteuer gelten die Einnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Immobilienkapital), wenn das Grundstück für eine neue Nutzung nicht mehr der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet ist. Im Rahmen der Umsatzsteuer unterliegt die Vermietung dem Regelsatz von 21 %, da die Bestimmung (Antennen) die Installation von Elementen einer geschäftlichen Tätigkeit impliziert, was die Befreiung für landwirtschaftlich genutzte Flächen ausschließt.

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