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V0863-14 28. März 2014 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IVA · sociedad de gananciales

Die Zuweisung von Wohnungen nach einer Gebäudesanierung durch die Gütergemeinschaft unterliegt der MwSt.

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die Zuweisung von Wohnungen aus der Gütergemeinschaft in ihr Einzelvermögen und der anschließende Verkauf der MwSt. oder der Grunderwerbsteuer (ITPAJD) unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die Zuweisung eine erste Lieferung von Gütern darstellt, die der MwSt. unterliegt, während der spätere Verkauf eine zweite Lieferung ist, die von der MwSt. befreit, aber der Grunderwerbsteuer unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Verkauf der genannten Wohnung, unter Berücksichtigung dessen, dass sie seit der Renovierung weder genutzt, noch vermietet noch bewohnt wurde, der Umsatzsteuer unterliegen würde, in der Auffassung, dass mit der Zuweisung aus der Gütergemeinschaft in das Individualvermögen der Steuerpflichtigen keine Übertragung stattgefunden hat, oder ob sie der Modalität der entgeltlichen Vermögensübertragungen der Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte unterliegen würde, indem der Übertrag der Wohnung von der Gütergemeinschaft in das Individualvermögen der Steuerpflichtigen als erste Übertragung und folglich die Übertragung von der Steuerpflichtigen an den Dritten als zweite Übertragung betrachtet wird.

Die Entscheidung der DGT

Die Zuweisung renovierter Immobilien durch eine Gütergemeinschaft an die Ehegatten gilt als erste Lieferung von Gütern, die der Umsatzsteuer unterliegt. Die spätere Übertragung durch den zugewiesenen Ehegatten an einen Dritten gilt als zweite Lieferung von Bauwerken, die der Umsatzsteuer unterliegt, jedoch von ihr befreit ist. Da es sich um eine von der Umsatzsteuer befreite Lieferung handelt, unterliegt der nachfolgende Verkauf der Modalität der entgeltlichen Vermögensübertragungen der ITPAJD.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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