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V0845-18 26. März 2018 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Sonderregelung für Sacheinlagen möglich bei Erfüllung der Anforderungen an Beteiligung, Dauer und wirtschaftliche Gründe

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine neue Einheit unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, die Dauer des Eigentums sowie die Vorliegen triftiger wirtschaftlicher Gründe erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene steuerliche Sonderregime fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Um die Sonderregelung für Sacheinlagen anzuwenden, muss die empfangende Einheit in Spanien ansässig sein und der Einbringer muss nach der Transaktion mindestens 5 % des Eigenkapitals halten. Im Falle von Aktien müssen diese mindestens 5 % des Eigenkapitals der eingebrachten Einheit darstellen, es darf sich nicht um eine Gesellschaft zur Verwaltung von Immobilien- oder beweglichem Vermögen handeln, und sie müssen im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein. Zudem muss die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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