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V0826-20 13. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · empresario o profesional

Der gelegentliche Verkauf eines Fotomurals unterliegt nicht der MwSt., wenn er ohne gewerbliche Tätigkeit erfolgt

Ein Rentner erkundigt sich, ob der Verkauf eines in seinem Eigentum stehenden Fotomurals der MwSt. und der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass der Verkauf nicht der MwSt. unterliegt, wenn er gelegentlich, isoliert und ohne Fortsetzungsabsicht erfolgt, die Behandlung im Rahmen der Einkommensteuer jedoch davon abhängt, ob das Werk das Ergebnis einer künstlerischen Tätigkeit oder eines Vermögenswertes ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung nach MwSt. und Einkommensteuer bei dessen Verkauf.

Die Entscheidung der DGT

Die Lieferung eines Fotomurals unterliegt nicht der MwSt., wenn sie gelegentlich, isoliert und ohne Fortsetzungsabsicht außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit erfolgt. Wenn der Verkauf mit der Absicht erfolgt, durch die Organisation von Produktionsmitteln am Markt teilzunehmen, gilt der Verkäufer als Unternehmer oder Freiberufler und der Vorgang unterliegt der Steuer. Im Rahmen der Einkommensteuer gilt: Wenn das Mural ein vom Antragsteller geschaffenes künstlerisches Werk ist, handelt es sich um ein Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit; wenn es ein zur persönlichen Vermögensmasse gehörender Gegenstand ist, generiert der Verkauf einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust.

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