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V0821-23 10. April 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Lohnunterschiede aufgrund eines gerichtlichen Urteils werden dem Steuerjahr zugerechnet, in dem das Urteil rechtskräftig wird

Ein Arbeitnehmer fordert Lohnunterschiede nach einem Gerichtsverfahren und erzielt eine Vergleichsvereinbarung. Das Finanzamt antwortet, dass diese Einkünfte in dem Jahr zu versteuern sind, in dem das gerichtliche Urteil rechtskräftig wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Zeitliche Zurechnung der erhaltenen Lohnunterschiede. Anwendung der in Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Minderung.

Die Entscheidung der DGT

Arbeitsentgelte, deren Höhe oder Anspruchsberechtigung noch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind, werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem das Urteil rechtskräftig wird. In diesem Fall sind die Lohnunterschiede dem Steuerjahr 2023 zuzurechnen. Die Minderung von 30 % gemäß Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) findet keine Anwendung, da der Zeitraum der Entstehung dieser Einkünfte zwei Jahre nicht überschreitet.

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