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V0813-15 13. März 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Besteuerung des Welteinkommens bei Umzug ins Ausland und Anwendung der Auslandsarbeit-Freistellung

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer zieht im September 2014 nach Deutschland und erkundigt sich, ob er seine Einkünfte aus beiden Ländern deklarieren muss. Die DGT stellt klar, dass er aufgrund seines steuerlichen Wohnsitzes in Spanien im Jahr 2014 für sein Welteinkommen steuerpflichtig ist und dass die Einkünfte aus Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit sein können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Person im Jahr 2014 als in Spanien steueransässig gilt und ob sie in der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2014 sowohl die von dem spanischen als auch die von dem deutschen Unternehmen bezogenen Arbeitseinkünfte angeben muss.

Die Entscheidung der DGT

Da der gewöhnliche Aufenthalt bis September in Spanien beibehalten wurde, ist der Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitraum 2014 unbeschränkt steuerpflichtig und muss sein Welteinkommen versteuern. Einkünfte aus tatsächlich im Ausland ausgeübter Tätigkeit können steuerfrei sein, wenn sie für eine gebietsfremde Einheit erbracht werden und das Land eine vergleichbare Steuer erhebt, ohne ein Steueroasenland zu sein. Diese Befreiung ist auf 60.100 Euro pro Jahr begrenzt.

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