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Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer zieht im September 2014 nach Deutschland und erkundigt sich, ob er seine Einkünfte aus beiden Ländern deklarieren muss. Die DGT stellt klar, dass er aufgrund seines steuerlichen Wohnsitzes in Spanien im Jahr 2014 für sein Welteinkommen steuerpflichtig ist und dass die Einkünfte aus Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit sein können.
Cuestión planteada Si se le considera residente fiscal en España en el año 2014 y si debe incluir en la declaración por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas por el período impositivo 2014 tanto los rendimientos del trabajo percibidos de la empresa española como de la alemana.
Al haber mantenido la residencia habitual en España hasta el 1 de septiembre de 2014, el contribuyente es residente fiscal en España durante todo el periodo impositivo y debe tributar por su renta mundial. Los rendimientos del trabajo realizados en el extranjero pueden estar exentos si se prestan para una entidad no residente y en un país con impuesto análogo que no sea paraíso fiscal. Esta exención tiene un límite de 60.100 euros anuales y se aplica a las retribuciones devengadas durante los días de estancia en el extranjero.
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