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Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob die Erstellung und Vermarktung von Computerprogrammen in den USA über eine digitale Plattform der Mehrwertsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion nicht steuerpflichtig ist, da sich der Empfänger in einem Drittland ohne Betriebsstätte in Spanien befindet.
Aufgeworfene Frage: Ort der Erbringung der von der anfragenden Einheit erbrachten Dienstleistungen im Hinblick auf die Mehrwertsteuer.
Dienstleistungen zur Erstellung von Computerprogrammen zu deren Vermarktung über das Internet gelten als elektronisch erbrachte Dienstleistungen. Wenn der Empfänger ein Unternehmer in einem Drittland ohne Betriebsstätte in Spanien ist, gilt die Leistung nicht als im Geltungsbereich der Steuer erbracht. Daher unterliegen sie nicht der MwSt.
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