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Eine in einem Gemeinschaftsgebiet ansässige Person fragt an, ob ihre Beiträge zu einer freiwilligen Sozialversorgungseinrichtung (EPSV) die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF) mindern. Die DGT stellt klar, dass sie zwar nicht die steuerlichen Vergünstigungen des Baskenlandes in Anspruch nehmen kann, die Minderung jedoch anwendbar ist, sofern die Voraussetzungen des Artikels 51 des LIRPF erfüllt sind.
Cuestión planteada En caso de realizar aportaciones a la EPSV, si éstas reducen la base imponible del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las aportaciones a una EPSV son susceptibles de reducción en la base imponible del IRPF en territorio común siempre que se cumplan todos los requisitos, límites y condiciones establecidos en el artículo 51 de la Ley 35/2006 para las mutualidades de previsión social. Los incentivos fiscales de las Diputaciones Forales no son trasladables a residentes de otras Comunidades Autónomas. La reducción estará sujeta a los límites máximos previstos en los artículos 50 y 52 de la LIRPF.
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