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Ein Künstler erkundigt sich, ob für seine dreidimensionalen Reliefkompositionen der ermäßigte MwSt.-Satz von 10 % anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass dieser Satz nur dann angewendet werden darf, wenn die Stücke gemäß der abschließenden Liste des Gesetzes als Kunstgegenstände gelten.
Cuestión planteada Si las obras creadas por el consultante tienen la consideración de obras de arte a efectos de aplicar a su entrega el tipo impositivo del 10 por ciento en el Impuesto sobre el Valor Añadido.
Las entregas de bienes realizadas por el artista estarán sujetas al IVA. Para aplicar el tipo impositivo del 10%, las obras deben ser consideradas objetos de arte conforme al artículo 136.Uno.2º de la Ley 37/1992. Si no cumplen dichos requisitos, la entrega de las obras estará gravada con el tipo general del 21%.
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