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V0767-16 25. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · condena en costas

Kostenerstattung als Vermögenszuwachs in der allgemeinen Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer zu behandeln

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Kostenerstattung nach einem gewonnenen Prozess gegen eine Bank. Die DGT stellt klar, dass dieser Betrag aufgrund seines restitutiven Charakters als Vermögenszuwachs zu werten ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Auswirkungen des Betrags der Kostenverurteilung auf die persönliche Besteuerung des Steuerpflichtigen.

Die Entscheidung der DGT

Die Kostenverurteilung begründet eine Forderung zugunsten der obsiegenden Partei, sodass die Zahlung von Anwalts- und Prozessbevollmächtigtengebühren als Entschädigung gilt. Dieser Betrag stellt gemäß Artikel 33.1 des Einkommensteuergesetzes einen Veräußerungsgewinn dar. Da er nicht aus der Übertragung von Vermögenswerten resultiert, wird er gemäß den Artikeln 45 und 48 des Einkommensteuergesetzes in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbezogen. Die Vermögensänderung tritt ein, wenn das Urteil, welches die Kostenverurteilung festlegt, rechtskräftig wird.

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