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Un diplomático español que adquirió un vehículo en España con exención diplomática y lo trasladó a Francia, regresa a España con el vehículo sin haberlo matriculado en el extranjero. La DGT determina que no hay IVA por el retorno, pero sí debe pagar el Impuesto Especial sobre Medios de Transporte.
Gestellte Frage: Befreiung von der Mehrwertsteuer für ein zurückkehrendes Fahrzeug, das nicht 12 Monate im Ausland zugelassen war.
En cuanto al IVA, el retorno del vehículo no constituye una operación sujeta ni una adquisición intracomunitaria, ya que el bien se adquirió en España y vuelve sin transmisión de poder de disposición. Respecto al Impuesto Especial sobre Medios de Transporte, la matriculación definitiva en España estará sujeta al impuesto porque no se cumple el requisito de haber utilizado el vehículo en la antigua residencia al menos seis meses antes del traslado.
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